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Gesetz gegen Hass im Netz

Ziel(e)

In erster Linie geht es darum, Opfern rasch zu helfen, die strafbaren Handlungen im Internet ausgesetzt sind.



 

Zielgruppe(n)

Frauen in Oberösterreich

Inhalt

Die neue gesetzliche Regelung im Paket zur Bekämpfung gegen Hass im Netz, die 2020 im Parlament beschlossen wurde, ist ab 1. Jänner 2021 gültig. Österreich ist damit Tempomacher in der EU und eines der ersten Länder, welches die Verantwortung von Internetkommunikationsplattformen gesetzlich regelt. In erster Linie geht es darum, Opfern rasch zu helfen, die strafbaren Handlungen im Internet ausgesetzt sind.

In diesem Gesetzespaket wird auch gegen das "Upskirting" - also das heimliche unter den Rock oder in den Ausschnitt Fotografieren – eine rechtliche Handhabe geschaffen. Gerade unter Jugendlichen entwickle sich hier ein gefährlicher Trend. Dadurch, dass es bislang nicht verboten ist, glaubt man, es ist in Ordnung. Nun soll sich das ändern.

 

Projektinformationen

Organisation
Bundeskanzleramt, Wien
Projektstart
2021
Handlungsfeld(er)
Frauen und Gesundheit ● Frauen in den Medien
Das Projekt leistet einen Beitrag zu folgenden Indikatoren / Wirkungen aus der Frauenstrategie:
Verringerung der Anzahl der Frauen, die privat und im öffentlichen Raum von Gewalt betroffen sind und/oder Sensibilisierung zum Abbau von geschlechterspezifischer Gewalt ● Erhöhung des Zufriedenheitsgrades mit der Gesundheit
Projektauswirkung(en)
extern
Projektdurchführung
extern
Kontakt

Bundeskanzleramt Österreich, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, Tel: 0800 222 666, E-Mailpost@bka.gv.at